Die neue Grundsteuer

Die neue Grundsteuer gilt zwar erst ab 2025, aber die Reform verursacht bereits im Jahr 2022 für alle Grundstücks- und Hauseigentümer Handlungsbedarf.

Darum müssen sich Eigentümer schon jetzt kümmern:

Wer ein Grundstück oder ein Haus besitzt, muss in diesem Jahr neue Daten durch eine zusätzliche Steuererklärung an das Finanzamt übermitteln.
Wer ein Haus, eine Wohnung oder ein Grundstück besitzt, bezahlt einmal im Jahr eine Grundsteuer. Dieses Grundsteuergesetz muss aufgrund eines Urteils des Bundesverfassungsgerichtes reformiert werden und tritt im Jahr 2025 in Kraft. Die Berechnungen sollen dann auf Basis einer neuen Grundlage erfolgen. Da bis dahin Millionen von Immobilien in Deutschland neu bewertet werden müssen, werden Haus- und Grundstücksbesitzer bereits in diesem Jahr in die Pflicht genommen: In den kommenden Monaten müssen sie den Behörden zuarbeiten und erstmals eine Steuererklärung (Feststellung der Grundsteuerwerte) für ihre Liegenschaft abgeben. Bisher ist dieses nur unmittelbar nach dem Erwerb eines Grundstücks oder dem Bau eines Hauses notwendig gewesen. Dieses kann unter Umständen bereits Jahrzehnte zurückliegen. Jetzt ist eine „Erklärung zur Feststellung der Grundsteuerwerte“ (Feststellungserklärung) des Grundstückseigentümers erforderlich. Diese Feststellungserklärung dient dann als Grundlage mit welcher dann die Höhe der neuen Grundsteuer berechnet wird.

Diese Feststellungserklärung muss zwischen Juli und Oktober dieses Jahres beim Finanzamt eingereicht werden – und zwar grundsätzlich elektronisch per Elster-Verfahren. Die Aufforderung zur Abgabe dieser Steuererklärung wird voraussichtlich Ende März 2022 durch öffentliche Bekanntmachung erfolgen.

Sollten Sie Fragen an die Amtsverwaltung haben, stehen Ihnen die u.a. Kontaktdaten zur Verfügung:
steueramt(at)amt-arensharde.de
Telefon: 04626 96-0

 

Beitrag veröffentlicht von:
Finja Henke