Im Zuge der Verwaltungsmodernisierung und -digitalisierung, bereitet Schleswig-Holstein aktuell Änderungen im Fischerei- und Gebührenrecht vor; diese sind zum 01.10.2025 in Kraft getreten.
Zeitgleich wird in der oberen Fischereibehörde und in den örtlichen Ordnungsbehörden ein neues digitales Verfahren für Fischereischeine und die Fischereiabgabe in Betrieb genommen.
Für Bürgerinnen und Bürger bedeutet dies:
Vom 01.10.2025 bis zum 31.12.2025 ist beim Erwerb der Fischereiabgabe mit Behördenbesuch zusätzlich einmalig eine Verwaltungsgebühr in Höhe von 8,00 EUR zu entrichten. Es gibt KEINE Klebemarken mehr!
Bürgerinnen und Bürger können die ehemals als Klebemarke benannte Fischereiabgabe, nun …