Retten, Löschen, Bergen und Schützen Das Feuerwehrwesen umfasst nach dem schleswig-holsteinischen Brandschutzgesetz "die Bekämpfung von Bränden und den Schutz von Menschen und Sachen vor Brandschäden (abwehrender Brandschutz), die Hilfeleistung bei Not- und Unglücksfällen (technische Hilfe), die Verhütung von Bränden und Brandgefahren (vorbeugender Brandschutz, Mitwirkung der Feuerwehren bei Brandschutzerziehung und Brandschutzaufklärung) und die Mitwirkung im Katastrophenschutz.